Artikel empfehlen

Google Drive: Erschreckende Nutzungsbedingungen? Im Gegenteil.


25.04.2012, 10:11 Uhr

Google-Nutzungsbedingungen

Google Drive ist endlich da und vor lauter Begeisterung könnten uns beinahe rosarote Clouds aus dem Allerwertesten fliegen; wenn da nicht die Nutzungsbedingungen der Google-Wolke wären: Aktuell kursieren Meldungen, nach denen Google automatisch die Rechte an allen Dateien, die ins Google Drive geladen werden, erhält. Wir haben uns die entsprechenden Passagen genauer angesehen.

Ich habe mir mal erklären lassen, dass jeder, auch begleitenden Verwandte und Freunde der Kandidaten, die eines der Castings der so beliebten „Deutschland-sucht-irgendwen“ oder „Germany’s-next-irgendwas“-Shows besuchen, beim Betreten des Veranstaltungsortes vertraglich dazu gezwungen werden, sämtliche (!) Rechte am eigenen Bild abzugeben. Gruselige Vorstellung, die mich allein schon davon abhalten würde, mich auch nur in die Nähe einer solchen Fleischbeschau zu bewegen.

Casting-Shows kann man guten Gewissens meiden, das Google Drive wollte ich aber eigentlich nutzen – umso erschreckender, dass der „Microsoft Tribe“ (aha!) aus dem The Verge-Forum meldet, dass laut der allgemeinen Google-Nutzungsbedingungen, Nutzer die ihre Daten ins gestern gestartete Google Drive schieben, ebenfalls sämtliche Rechte an diesen an Google abgeben. Dafür zitieren sie den folgenden Absatz aus den englischen Nutzungsbedingungen:

„When you upload or otherwise submit content to our Services, you give Google (and those we work with) a worldwide license to use, host, store, reproduce, modify, create derivative works (such as those resulting from translations, adaptations or other changes we make so that your content works better with our Services), communicate, publish, publicly perform, publicly display and distribute such content.“

Klingt zugegeben etwas beängstigend, zumal Dropbox und Microsoft Skydrive das deutlich defensiver formulieren:

Dropbox

„By using our Services you provide us with information, files, and folders that you submit to Dropbox (together, “your stuff”). You retain full ownership to your stuff. We don’t claim any ownership to any of it. These Terms do not grant us any rights to your stuff or intellectual property except for the limited rights that are needed to run the Services, as explained below.“

SkyDrive

„Except for material that we license to you, we don’t claim ownership of the content you provide on the service. Your content remains your content. We also don’t control, verify, or endorse the content that you and others make available on the service.“

Wir haben uns nun aber mal die deutschen Google-Nutzungsbedingungen angeschaut, die übrigens seit dem 1. März und für alle Google-Dienste gelten – und nach dieser Lektüre können wir Entwarnung geben. Zunächst einmal leitet Google den Absatz über Nutzer-Inhalte bei Google mit folgenden Worten ein (übrigens auch in den englischen Nutzungsbedingungen):

„Bei einigen unserer Dienste können Sie Inhalte einstellen. Sie behalten Ihre Rechte als Urheber und alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen. Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres.“

Nach dem das gesagt ist (und wir etwas beruhigter sind), geht es so weiter:

Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte in unsere Diensten einstellen, räumen Sie Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Google unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. Damit Google den jeweiligen Dienst anbieten kann, müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen. Weiterhin räumen Sie Google das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen oder Sie ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufheben.

Zunächst sind die eingeräumten Rechte an den hochgeladenen Daten also nicht ausschließlich, das heißt, auch der Nutzer hat weiterhin alle Rechte daran. Weiterhin geht es lediglich um die zur Nutzung des Funktionalität der Dienste notwendigen Rechte – eben die, die für ein File-Hosting in der Cloud unabdingbar sind: Dazu gehören vorrangig die technische Vervielfältigung und das Veröffentlichen im Falle, dass der Nutzer Dateien sharen möchte. Zwei Aspekte, die Google im Auftrag des Nutzers technisch eben umsetzt.

Was Google hier beschreibt, ist damit eigentlich sogar viel transparenter, als das, was Dropbox und SkyDrive angeben: Auch diese Dienste vervielfältigen und veröffentlichen aus technischer Sicht die Daten des Nutzers – sie sparen es sich nur, explizit darauf hinzuweisen.

Summa summarum: Kein Grund zur Sorge, nach unserer Einschätzung sind eurer Daten bei Google genauso sicher (oder unsicher) wie bei den großen Cloud-Konkurrenten; mit dem Unterschied, dass Google offensichtlich inzwischen so aufmerksam und sensibilisiert in Sachen Datenschutz ist, dass sie in Ihren Nutzungsbedingungen eben den einen oder anderen Satz mehr schreiben und genau erklären, was sie machen – wir finden das sehr löblich.

The Verge Forum [via phandroid]

Download: Google Drive für Android (kostenlos)
Google Drive für Android (kostenlos) qr code


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars Ø 4.79 von 5 - 75 Bewertung(en)
Loading ... Loading ...
  • Sdfsdfs

    wie naiv seid ihr eigentlich? google fair und toll? hahahaha!

  • Mail

    Na das ist doch mal ein überzeugendes Gegenargument, Chapeau !

  • Catweazlemac32

    wieso sind trolls eigentlich immer zu feige, Namen anzugeben? ;)

  • mICHael

    … und Apple und Microsoft und und und…
    Traust’ Du dich eigentlich noch vor die Tür?

  • Anonymous

    wie naiv bist du eigentlich, schmeis dein PC weg schmeis dein handy weg nutze stift und Papier und selbst da weist du nicht ob deine post durchleuchtet wird und geprüft. Immer diese negative menschen in der heutigen zeit, du wirst über kurz oder lang einen neuen perso bekommen, du wirst über kurz oder lang einen neuen reisepass bekommen mit Fingeabdrücken, über kurz oder lang bekommst du ein chip unter die haut. also diese machinerie ist nicht mehr aufzuhalten :D

  • Christoph

    natürlich ist sie das.
    es liegt allein bei uns (allen) was wir mitmachen uns was nicht

  • http://twitter.com/Ben_Voigt Benjamin Voigt

    Das kocht jedes Mal bei jedem Dienst hoch und ist übrigens dem Datenschutzrecht einiger US-amerikanischer Bundesstaaten geschuldet.

    Wenn ich das recht im Hinterkopf habe, dürfen in diesen Bundesstaaten nur Inhalte angezeigt werden, an denen der Anzeigende selbst die Rechte hält. Lässt sich Google diese Rechte nicht einräumen, dürfen sie dir deine von dir selbst hochgeladenen Daten weder zur Verfügung stellen, noch anzeigen, da es nicht ihre Daten sind.

    Meine es wären die Jungs von Dropbox gewesen, die das unter Nennung der Verfahren (ist ja Case Law) so erklärt hätten, als damals gegen sie wegen dieser Formulierung so geschossen wurde.

    Aber Sdfsdfs hat partiell unreflektiert recht: Es ist ziemlich blauäugig von einer vertraglichen Rechtslage auf die Realität zu schließen.

    Ich vertraue Google, nutze deren Dienste und zumindest für eMail-Anhänge auch Google Drive, da es aus Docs übernommen wurde. Mein privater Kalender läuft über sie, genauso meine privaten Mails.

    Aber diese Beziehung begründet sich auf Vertrauen, nicht auf Vertrag.

    Wir – und da schließe ich mich ein – machen uns im Regelfall zu wenig Gedanken, was wir gerade tun, wenn wir die Cloud nutzen.

    Nehmen wir mal an, irgendwer eröffnet einen physischen Laden, in dem genau das angeboten wird, was die Cloud bietet: Lagerung der Daten und Zugriff überall auf der Welt. Du musst nur die Sachen im Laden vorbeibringen und den Zettel/das Foto/das Magazin/die Musik-CD/die DVD dem netten Herrn hinterm Schalter in die Hand drücken. Er kümmert sich dann auch darum, dass die immer das richtige gerade bekommst, so wie Du es willst.
    Ich käme niemals auf die Idee zu dem Laden zu gehen, dem meine Musiksammlung hinzustellen und zu sagen beschalle mich mit was auch immer ich gerade will. Selbst, wenn die mir Originale für schwarzgebrannte CDs (die ich aus anderen Gründen nicht habe) geben würden und mir 100%igen Service garantieren würden, wo auch immer ich bin. Spätestens bei Marvin Gaye’s “Let’s get it on” (der Song hat nur ein Anwendungsgebiet, oder?) wäre Schluss. Bei der Cloud ist das aber in Ordnung?
    Ich käme niemals auf die Idee Fotos von mir von Studentenpartys dort zur Verwahrung zu geben. Bei der Cloud ist es in Ordnung.
    Meine imaginäre Playboy-Sammlung würde ich denen niemals zur Verwahrung geben. Bei der Cloud wäre es in Ordnung.
    Aktfotos der Freundin? Ist doch nur ein Online-Backup. ;)

    Cloud-Computing hat dasselbe Problem wie Phishing: Wir vergessen, dass wir nicht mehr vor unserem eigenen PC sitzen. Ich wette – auf Phishing bezogen -, dass kaum ein Phishing-Opfer darauf hereinfallen würde, wenn es bei ihnen an der Wohnungstür klingelt und ein schleimiger Mann steht dort und sagt in gebrochenem Deutsch “Guten Tag, ich bin Sachbearbeiter ihrer Bank. Wir führen eine Servicewartung durch. Zeigen sie mir mal bitte ihren Ausweis und geben sie mir 5 unterschriebene Blanko-Schecks zum Abgleich ihrer Identität mit.”.

  • 4F!ller

    Danke für den Beitrag, eine wirklich gute Zusammenstellung. Ich war nur über den englischen Part gestolpert und erstmal “not amused”. Nun bin ich schlauer.

  • Markus (motu90)

    Großes Lob für deinen ausführlichen Kommentar, ich stimme dir absolut zu.

  • Florian

    Sehr guter Kommentar. Endlich mal jemand, der die Kommentarfunktion sinnvoll nutzt ;-)
    Danke dir!

  • Mirzet Kadic

    Und einmal mehr sieht man das Klarnamen gar nicht so schlecht sind/wären.

  • Paul Verse

    eig. schon – hier hat ein User der, bei Klarnamenzwang nichts gesagt hätte, seine Meinung abgegeben. diese kann nun kommentiert werden etc. – es kommt zugegebenermaßen meist ****** bei heraus aber wir leben in einer Demokratie, wo wir auch geheim wählen. Kommt auch **** bei heraus, ist aber kein argument die wählen offen bzw. “ungeheim” zu gestalten, so das nur noch jeder das wählt wofür er sich nicht “zu schämen” bräuchte. Nicknamen ermöglichen Leute auch Meinungen abzugeben die sie sonst nicht veröffentlichen würden und diese zu diskutieren – in einer Welt wo jede Meinung gleich viel wert ist, ungeheuer wichtig. Ansonsten würden Leute auch nicht anfangen darüber zu diskutieren, öffentlich “mit dem Flow gehen” und auf den Wahlzettel dann aber letztlich z.B. NPD ankreuzen.

  • Paul Verse

    wollte ich nur noch mal so klarstellen, passt hier vllt. nicht perfekt aber an alle Gegner an Necknamen :D

  • Lars1977

    So, und jetzt hat sich der text schon geändert:
    Soviel zum Thema fair.

    http://www.google.com/policies/terms/

    Bei einigen unserer Dienste können Sie Inhalte einstellen. Sie behalten alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen. Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres.

    Die Passage mit den Rechten des Urhebers sind verschwunden. Man räumt aber ein “abgeleitete Werke daraus zu erstellen”.